Amateurfunkzeugnisse - Was ist das überhaupt?
Ein Amateurfunkzeugnis benötigt man für eine Amateurfunkzulassung, die durch die Bundesnetzagentur nach erfolgreich absolvierter Prüfung zusammen mit einem individualisierten Rufzeichen erteilt wird.
Es gibt zwei verschiedene Varianten des Amateurfunkzeugnisses, Klasse E und Klasse A. Diese beiden Möglichkeiten unterscheiden sich in ihrer Komplexität. Klasse E ist weniger schwierig und ermöglicht einen Zugang zu grundsätzlichen Möglichkeiten des Funkverkehrs. Klasse A bietet mehr Möglichkeiten und baut auf den Grundkenntnissen von Klasse E auf. Klasse E kann auch zu Klasse A "aufgerüstet" werden, wobei einzelne Prüfungsteile angerechnet werden.
UPDATE JUNI 2024: Neu hinzu gekommen ist die KLasse N.
Verkehrsminister Volker Wissing hat die neue Amateurfunkverordnung am 22. Juni um 17 Uhr unterzeichnet. Die Verordnung wird damit in einem Jahr, am 21. Juni 2024 in Kraft treten.
Das Amateurfunkzeugnis der Klasse N ist die neue Eintrittskarte in die spannende Technikwelt der weltweiten drahtlosen Kommunikation und zum Selbstbau von Funkanlagen.